Rechtsanwalt Erbrecht

Foto von Rechtsanwalt René Wolf, Fachanwalt für ErbrechtFür Ihre Fragen zum Erbrecht benötigen Sie einen Rechtsanwalt? Wir sind auf Fragen zum Erbrecht spezialisiert. Unsere Mandanten sind Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte. Wir beraten und vertreten sie zu Vollmachten, Ihrem Testament oder Berliner Testament, Ihrer Erbschaft und dem Pflichtteil.

Nachlassplanung für Erblasser
Wir beraten Erblasser zu lebzeitigen Schenkungen, wenn Sie Pflichtteil und Erbschaftsteuer gering halten wollen. Wir gestalten für Sie eindeutig und rechtssicher Ihr Testament oder Ihr Berliner Testament, Ihre Vollmachten und Ihre Patientenverfügung.

Erbrecht für Erben
Wir vertreten Erben bei Streit um das Erbrecht, gegen Forderungen auf den Pflichtteil, um die Wirksamkeit eines Testaments, im Erbscheinverfahren oder als Miterbe bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. In Fragen der Erbschaftsteuer beraten und vertreten wir Sie bei der Steuererklärung oder beim Erbschaftsteuerbescheid.

Pflichtteilsanspruch
Wir beraten Berechtigte zu Ihrem Pflichtteil. Für Berechtigte ermitteln wir den Nachlasswert und setzen Pflichtanteil, Zusatzpflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch durch.

Unsere Broschüre „Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht“ steht Ihnen hier als PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Rechtsanwalt Wolf ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein und Mitglied des DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..

Hier finden Sie weitere Angebote der Anwaltskanzlei Wolf.