Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners

Überblick zum Ehegattenerbrecht

Dass der überlebende Ehegatte alles erhält, ist ein häufiger Irrtum. Die gesetzliche Erbfolge gibt Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ein eigenes Erbrecht neben den Verwandten.
Wollen Eheleute von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und ihren Partner zu ihrem Alleinerben bestimmen, können sie darüber eine Verfügung von Todes wegen treffen, die in der Praxis häufig als Berliner Testament oder gemeinschaftliches Testament ausgestaltet ist. (mehr zum Berliner Testament)
Lebten die Ehegatten oder Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann für den Überlebenden die Geltendmachung des sog. kleinen Pflichtteils wirtschaftlich sinnvoll sein. (mehr dazu)

Rechtsanwalt Wolf berät Sie individuell zur gesetzlichen Erbfolge und gestaltet für Sie eindeutige und rechtssichere Testamente.